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Steuerbefreiungen für deutsche und österreichische Unternehmen in Polen 2020

Mit der Polnischen Investitionszone bleibt Polen weiter ein Steuerparadies für deutsche und österreichische Investoren. Aus diesem Artikel erfahren Sie, was das Programm „Polnische Investitionszone” ist und welche Steuerbefreiungen deutsche und österreichische Unternehmen, die in Polen investieren, bekommen können.


Polen bleibt weiter attraktiv für Inversionen deutscher und österreichischer Unternehmen

Was ist das Programm „Polnische Investitionszone”?



Die „Polnische Invetitionszone” ist ein Steuerbefreiungsprogramm für Unternehmen, die neue Investitionen in Polen realisieren. Das Programm wurde 2018 durch das Gesetz vom 10. Mai 2018 über die Unterstützung neuer Investitionen eingeführt. In der Praxis ist das Programm im Herbst 2018 gestartet, wenn die Durchführungsbestimmungen zu dem Gesetz angenommen worden sind.


Das Programm ist sowohl inländischen als auch ausländischen Firmen zugänglich. Die Unterstützung besteht in der Gewährung von Steuerbefreiungen in Bezug auf in Polen realisierte Investitionen. Von der Unterstützung können sowohl große als auch kleine und mittelgroße und deutsche und österreichische Unternehmen profitieren.



Bisherige Steuerbefreiungen - Sonderwirtschaftszonen (SSE)


Das Programm „Polnische Investitionszone” beruht auf der Idee der Sonderwirtschaftszonen, die in Polen seit 1995 funktionieren. Die Idee der Wirtschaftszonen hat auf der Gründung besonderer Zonen in Polen basiert, wo Firmen investieren konnten und dazu Unterstützung in Form von Steuerbefreiung bekamen. Zu den in Deutschland und Österreich bekanntesten Wirtschaftszonen gehören ua. Katowice Sonderwirtschaftszone (KSSE), Legnica Sonderwirtschaftszone (LSSE) und Euro-Park Mielec.


Von der Unterstützung in den Sonderwirtschaftszonen haben solche Konzerne wie Opel (früher GM) in Gleiwitz (Gliwice), DaimlerAG/Mercedes-Benz in Jawor (Niederschlesien), LG in Kobierzyce oder IBM in Kattowitz (Katowice) profitiert.


Unterstützung, die man in den Sonderwirtschaftszonen erhalten konnte, wurde in Form einer Befreiung des in einer Sonderwirtschaftszone erzielten Einkommens (Gewinns) von der polnischen Körperschafts- (CIT) oder Einkommensteuer (PIT) gewährt.


Diese Unterstützung war aber nur an bestimmen Standorten verfügbar, also nur auf Grundstücken die in die Wirtschaftszonen einbezogen wurde.


In Polen sind insgesamt 14 Sonderwirtschaftszonen entstanden, deren Fläche aktuell über 22 000 ha beträgt. Um es darzustellen, kann man folgende Zahlen miteinander vergleichen – Polen ist ein Land mit einer Fläche von ca. 312.000 km2 und die Sonderwirtschaftszonen umfassen nur ca. 22.000 Hektar also 220 km2. Die Gesamtfläche der Wirtschaftszonen machte also weniger als 0,0007% der Fläche Polens aus.


Das wichtigste Problem war deswegen, dass man nur auf einem beschränkten Gelände investieren konnte. Problematisch war auch die Zugänglichkeit der Flächen. In einigen Zonen hat es an kleinen, in anderen an großen Grundstücken gefehlt. Die Investoren haben sich oft darüber beschwert, dass die Grundstückspreise höher sind als außerhalb der Zonen. Für Dienstleistungsfirmen (wie z. B. kleinere Call-Center oder Outsourcing-Center) hat es in den Sonderwirtschaftszonen nur wenig freie Büros gegeben.



Was ändert die „Polnische Investitionszone” für ausländische Investoren?


Die wichtigste Änderung am Programm „Polnische Investitionszone” ist, dass jetzt ganz Polen wie eine Sonderwirtschaftszone betrachtet wird. Für Unternehmen heiβt das, dass sie nicht mehr innerhalb der Sonderwirtschaftszonen investieren müssen. Sie können praktisch an jedem Ort in Polen investieren – auch an Geländen, die nie zu Sonderwirtschaftszonen gehört haben.


Bei der Unterstützung für Investoren handelt es sich wie bei Investitionen in den Sonderwirtschaftszonen um Steuerbefreiungen. Die Höhe der Befreiung hängt von der Investitionsgröße, der Firmengröße und dem Niveau der Wirtschaftsentwicklung der Region abhängig, wo die Investition durchgeführt, ab.

Grundlage für die Berechnung der entsprechenden Befreiung ist die Investitionsgröße. Berücksichtigt werden hier Investitionskosten wie Grundstück, Bauarbeiten, Produktionsmaschinen, Ausstattung usw. oder Beschäftigungskosten der Arbeitnehmer.


Die Unterstützung wird als eine Quote der Investitionsgröße berechnet (von 5% bis 75%).

Ferner wird die Region berücksichtigt, in der die Investition durchgeführt wird.



Höhe der Steuerbefreiung (mittelständische Unternehmen +10%, kleine Unternehmen +20%)

Je nach Stärke der regionalen Wirtschaft beträgt die Unterstützung von 10% (nur die Hauptstadt Warschau) über 25 % (z. B. Schlesien, Groβpolen oder Niederschlesien) oder 35% (z. B. Kleinpolen, Oppeln, Lebus, Lodsch, Heiligkreuz oder Kujawien-Pommern) bis 50% (Karpatenvorland, Lublin, Podlasie oder Ermland-Masuren).


Das Programm bietet zusätzliche Anreize für KMU. Kleine Firmen (bis 50 Mitarbeiter) zusätzliche 20% Unterstützung und mittelgroße Firmen (bis 250 Mitarbeiter) erhalten zusätzliche 10% Unterstützung.


Den berechneten Betrag können die Firmen von der geschuldeten Steuer abziehen. Das heiβt, wenn einem Investor beispielsweise eine Steuerbefreiung von 1.000.000 EUR gewährt wird, kann er den Betrag von der geschuldeten Einkommen- oder Körperschaftssteuer (PIT oder CIT) abrechnen, welche er bezahlen müsste.


In der Praxis bedeutet die Steuerbefreiung für deutsche und österreichische Unternehmen, dass sie für eine bestimmte Zeit in Polen keine Steuer zahlen werden, obwohl sie Gewinne erzielen werden. Diese Befreiung dauert so lange, bis die Höhe der Befreiung (z.B. 1.000.000 EUR) ausgeschöpft wird.


Damit die Firmen die Unterstützung in Anspruch nehmen könnten, müssen sie den sog. Unterstützungsbescheid bekommen.


Im Bescheid werden der Standort der Investition, deren Umfang die Kostenhöhe und Bedingungen, die der Investor erfüllen soll ausdrücklich genannt.


Die Bescheide werden durch die Führungsgesellschaften der polnischen Wirtschaftszonen erlassen. Jeder der 14 Gesellschaften wurde exklusiv ein Bereich zugeteilt, für den sie Unterstützungsbescheide erlassen wird. Beispielsweise:

  • für die Woiwodschaft Schlesien ist die Katowice Sonderwirtschaftszone KSSE zuständig,

  • in Kleinpolen werden die meisten Bescheide durch den Krakauer Technologiepark KPT erlassen,

  • für Woiwodschaft Oppeln wird die Katowice Sonderwirtschaftszone (Ostteil der Woiwodschaft) oder die Waldenburger Sonderwirtschaftszone INVEST-PARK (Westteil der Woiwodschaft) zuständig,

  • in Niederschlesien werden die Bescheide je nach dem Kreis durch die Landshuter Sonderwirtschaftszone, Waldenburger Sonderwirtschaftszone oder die Sonderwirtschaftszone Legnica erlassen,

  • für die Woiwodschaft Lódź wird die Sonderwirtschaftszone Lódź LSSE zuständig und

  • in den Woiwodschaften Podkarpackie und Świętokrzystkie werden die meisten Bescheide durch die Sonderwirtschaftszone Euro-Park Mielec erlassen.

Die Steuerbefreiung kann man von 10 bis 15 Jahre lang nach Erlass des Unterstützungsbescheides in Anspruch nehmen.


Die Zeit, für die die Befreiung gewährt wird, hängt vom Entwicklungsgrad der Region ab:

  • in den Woiwodschaften Masowien (auβer der Ciechanów-Plock-Region), Schlesien, Niederschlesien, Groβpolen – gilt der Bescheid 10 Jahre lang,

  • in den Woiwodschaften Oppeln, Kleinpolen, Lódź, Lubuskie, Świętokrzystkie, Kujawien-Pommern, Pommern, Westpommern und Masowien (die Ciechanów-Plock-Region) - gilt der Bescheid 12 Jahre lang,

  • in den Woiwodschaften Podkarpackie, Lublin, Podlasie und Ermland-Masuren - gilt der Bescheid 15 Jahre lang.


Mit welchen Steuerbefreiung könen deutsche und österreichische Investitionen in Polen 2020 rechnen?


Im Rahmen des Programms „Polnische Investitionszone” können die Unternehmer auf große Steuerbefreiungen rechnen.

Groβe Unternehmen hingegen können mit einer Unterstützung von 10% bis 50% des Investitionswertes rechnen.
Mittelgroβe Unternehmen erhalten eine Unterstützung zwischen 20% und 60% der Investitionskosten.
Für kleine Firmen können die Steuerbefreiungen für neue Investitionen von 30% bis 70% betragen.

Für die Investoren günstig ist auch das, was unter einer „neuen Investition” verstanden wird.


Für Steuerbefreiungen kommen folgende Investitionen in Frage:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte bzw. Eröffnung einer neuen Niederlassung

  • Steigerung der Produktionsfähigkeit eines tätigen Betriebs

  • Diversifizierung der Produktion (Einführung eines in dem Betrieb bisher nicht herzustellenden Produktes)

  • grundlegende Änderung des Produktionsprozesses in einem bereits tätigen Betrieb.

Um Steuerbefreiungen im Rahmen neuer Investitionen können sich alle Unternehmen bewerben, die zum Sektor der Industrieproduktion und Industriedienstleistungen gehören.
Auf Investitionszulagen können auch Firmen rechnen, die im sog. Sektor moderner Dienstleistungen tätig sind. Zu den Firmen gehören klassische Call-Center, Outsourcing-Center, IT-Firmen und Ingenieurfirmen, die sich mit technischen Forschungen und Analysen befassen sowie Forschungs- und Entwicklungszentren.

Im Programm „Polnische Investitionszone” werden leider sehr ausführliche Anforderungen bezüglich der Bedingungen gestellt, welche die Investoren erfüllen müssen, um Steuerbefreiungen für Investitionen zu bekommen.


Im Programm sind zwei Arten von Kriterien vorgesehen – qualitative und quantitative Kriterien.


Bei quantitativen Kriterien werden Mindestgrenzen für die Investitionsgröße vorgesehen. Steuerbefreiungen stehen nur Investitionen zu, deren Größe diese Mindestgrenzen überschreitet.


Die Grenzen sind variabel und von der Lokalwirtschaft des Investitionsstandorts abhängig – genauer gesagt von dem Niveau der Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt der Beantragung des Unterstützungsbescheides.


Die Mindestgröße der Investition hängt auch von der Größe der Firma selbst ab.

Und so müssen Unternehmen je nach Region und Firmengröße investieren:

  • Groβe Unternehmen müssen mindestens 10 Mio. PLN also ca. 2,32 Mio. EUR (in schwächer entwickelten Regionen) bis 100 Mio. PLN also ca. 23,2 Mio. EUR (in stärker entwickelten Regionen) investieren.

  • Mittelgroße Unternehmen müssen mindestens 2 Mio. PLN also ca. 0,46 Mio. EUR (in schwächer entwickelten Regionen) bis 20 Mio. PLN also ca. 4,65 Mio. EUR (in stärker entwickelten Regionen) investieren,

  • Kleine Unternehmen müssen mindestens 500.000 PLN also ca. 116.000 EUR (in schwächer entwickelten Regionen) bis 5 Mio. PLN also ca. 1,16 Mio. EUR (in stärker entwickelten Regionen) investieren.

Die Grenzen wurden so festgelegt, dass sie für die einzelnen Kreise gelten. Deshalb ist die Höhe der Grenzen auch im Fall einer Woiwodschaft sehr unterschiedlich. Z.B. allein in der schlesischen Woiwodschaft sind sowohl Orte zu finden, wo für die Investition die Überschreitung der niedrigsten Grenze genügt (je nachdem 0,5 Mio. / 2 Mio. / 10 Mio. PLN) als auch Orte, wo es schwer wird, für die Investition eine Befreiung zu erreichen (je nachdem mindestens 5 Mio. / 20 Mio. / 100 Mio. PLN).


Neben Überschreitung der Grenze für die Investitionsgröße müssen die Firmen auch Qualitätskriterien erfüllen.


Zur Erfüllung der Qualitätskriterien ist das Erreichen der Mindestpunktzahl in den vom Gesetzgeber festgelegten Kriterien. Die Grenze hängt wieder vom Entwicklungsniveau der Region ab:

  • in den Woiwodschaften Masowien (auβer der Ciechanów-Plock-Region), Schlesien, Niederschlesien, Groβpolen – brauchen die Firmen mindestens 6 Punkte,

  • in den Woiwodschaften Oppeln, Kleinpolen, Lódź, Lubuskie, Świętokrzystkie, Kujawien-Pommern, Pommern, Westpommern und Masowien (Ciechanów-Plock-Region) - brauchen die Firmen 5 Punkte,

  • in den Woiwodschaften Podkarpackie, Lublin, Podlaskie und Ermland-Masuren - brauchen die Firmen 4 Punkte.

Höchstens kann man 10 Punkte bekommen. Die Punkte werden in folgenden Kategorien verliehen:

  • Exporttätigkeit

  • Forschungs- und Entwicklungstätigkeit

  • Standort der Investition

  • Umweltfreundlichkeit

  • Förderung der Arbeitnehmerentwicklung oder des Bildungssytems

  • Arbeitnehmerschutz oder

  • Schaffung spezialisierter oder gut bezahlter Arbeitsplätze.

Ferner erhalten einen zusätzlichen Punkt Firmen, die (auch als Unterlieferanten) in sog. Entwicklungsbranchen tätig sind – also in Branchen, die von dem Staat besonders gefördert werden, z. B.:

  • Produktion von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Bussen, Straßenbahnen und Zügen

  • Produktion elektrischer und elektronischer Anlagen

  • Luft- und Raumfahrtindustrie

  • Produktion von Hygieneartikeln, Medikamenten und medizinischen Erzeugnissen

  • Maschinenindustrie

  • Ökobau

  • Fachdienstleistungen für das Geschäft.


Fazit: Durch die „Polnische Investitionszone” steigt die Investitionsattraktivität Polens


Die „Polnische Investitionszone” stärkt die Attraktivität des Standorts Polen für deutsche und österreichische Investoren, die in Polen investieren oder ihre Tätigkeit erweitern wollen. Mit dem Programm können die Investoren jetzt für ihre Investition einen beliebigen Ort in Polen wählen, und nicht nur die Grundstücke die in die Sonderwirtschaftszonen einbezogen wurden.


Genauso wichtig ist, dass das ganze Verfahren der Gewährung von Steuerbefreiungen wesentlich erleichtert worden ist. Das heiβt, dass den Investoren die Befreiung schneller gewährt wird und sie weniger Zeit für die Vorbereitung von Unterlagen brauchen. Dadurch wird die Zeit zwischen der Entscheidung über eine Investition und dem Beginn der Investition verkürzt.


Genauso gelungen ist die Idee, kleine und mittelgroße ausländische Firmen zu unterstützen, die sich in Polen entwickeln wollen. Sie können mit prozentual noch höheren Unterstützung rechnen.


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